II. Einzelbeispiele
Die Liste möglicher Mängel ist lang. Hier nur einige Beispiele aus der Praxis:
- Verstöße gegen technische Bauvorschriften
- Öffentlich-rechtliche Nutzungshindernisse
- Feuchtigkeitsschäden
- Heizung und Raumklima
- Lärm und Gerüche
- Umweltfehler (Beeinträchtigungen aus der Nachbarschaft, durch Verkehr oder Straßenbau)
- Umweltbeeinträchtigungen und Wohngifte
- Wohn- und Nutzfläche
- Gewerberäume und Einkaufszentren
- Gebrauchsbeeinträchtigungen
- Rechtsmängel
- Zerstörung des Mietobjekts
III. Rechte des Mieters
Der Mieter kann bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich nebeneinander geltend machen:
- Erfüllung
- Minderung
- Schadensersatz
- fristlose Kündigung